Informationen zu Gerichtsverfahren
Ein Schlichtungsverfahren ist naturgemäß für beide Parteien immer eine freiwillige Angelegenheit.
Zwangsläufig wird es daher immer Fälle geben, in denen eine der Parteien von vornherein ein außergerichtliches Verfahren ablehnt oder in deren Verfahrensverlauf keine Einigung erreicht werden kann.
Als "letztes Mittel" für eine Streitbeilegung bleibt natürlich immer der Gang vor Gericht.
Ob sich ein Gerichtsverfahren im einzelnen Fall lohnt, hängt davon ab, wie aussichtsreich eine Klage ist und welches Kostenrisiko besteht. Vor der Einleitung gerichtlicher Schritte sollten Sie daher sehr genau überprüfen, ob Sie Behauptungen beweisen können. Schließlich müssen Sie alle Forderungen, die Sie geltend machen wollen, auch durch Beweisstücke belegen können. Auch die Beachtung von Fristen ist von großer Wichtigkeit.
Einen schematischen Überblick über das deutsche Zivilverfahren und seine Instanzen bietet das Oberlandesgericht Stuttgart auf seiner Internetseite, die Sie unter unter folgendem Link erreichen:
Sollten Sie zudem reine Geldforderungen, d.h. keine Reparaturansprüche oder Ähnliches, geltend machen wollen, ist zudem an ein gerichtliches Mahnverfahren zu denken.
http://www.mahngerichte.de/aktuelles/index.htm
Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren finden Sie zudem hier.
Beachten Sie bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten:
Seit Anfang 2009 stehen dem europäischen Bürger zwei weitere Verfahren zur Verfügung, um einfach und schnell seine Forderungen durchzusetzen. Sie sind vom Gemeinschaftsgesetzgeber speziell für grenzüberschreitende Fälle geschaffen worden und können eine zusätzliche Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung bieten.
Es handelt sich um das Europäische Mahnverfahren und das Europäische Bagatellverfahren. Mehr Informationen erhalten Sie hier:
https://www.evz.de/de/ihr-problem-loesen/europaeische-gerichtsverfahren/mahnverfahren/
https://www.evz.de/de/ihr-problem-loesen/europaeische-gerichtsverfahren/geringfuegige-forderungen/